Stellenangebot: Nachtdienste mit Ehrenamt-Vergütung für unsere Kältehilfe-Notübernachtung

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Nachtdienste mit Ehrenamt-Vergütung für unsere Kältehilfe-Notübernachtung

Nachtdienste mit Ehrenamt-Vergütung (m/w/d) •

Für unsere Kältehilfe Notübernachtung • Steglitz-Zehlendorf • Berlin

Einsatzzeiten

Die Notübernachtung ist voraussichtlich geöffnet vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. April 2025. Es sind aber auch Einsatzzeiträume von nur 2 bis 3 Monaten möglich. Die Einsatzzeit ist in der Regel von 18:00 bis 8.00 Uhr.

Aufgaben

Die ehrenamtliche Tätigkeit umfasst den Einlass von und den Kontakt mit wohnungslosen Menschen, die Bettenverteilung, die Planung und Ausgabe der Mahlzeiten (Abendessen, Frühstück), die Umsetzung von Hausordnung und Nachtruhe sowie morgens die Schließung der Einrichtung. Nachts können die Betreuungskräfte in der Regel fünf bis sechs Stunden schlafen, sofern es keine außergewöhnlichen Vorfälle gibt.

Wir bieten

Wir zahlen eine Aufwandsentschädigung (sog. „Übungsleiterpauschale“ im Sinne des §3 Nr. 26 EStG) in Höhe von 90,- Euro für jede Nachtbetreuung. Die Aufwandsentschädigung kann bis zu einer Höhe von 3.000 Euro jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei gewährt werden.

Einsatzzeiten

Die Notübernachtung ist voraussichtlich geöffnet vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. April 2025. Es sind aber auch Einsatzzeiträume von nur 2 bis 3 Monaten möglich. Die Einsatzzeit ist in der Regel von 18:00 bis 8.00 Uhr.

Aufgaben

Die ehrenamtliche Tätigkeit umfasst den Einlass von und den Kontakt mit wohnungslosen Menschen, die Bettenverteilung, die Planung und Ausgabe der Mahlzeiten (Abendessen, Frühstück), die Umsetzung von Hausordnung und Nachtruhe sowie morgens die Schließung der Einrichtung. Nachts können die Betreuungskräfte in der Regel fünf bis sechs Stunden schlafen, sofern es keine außergewöhnlichen Vorfälle gibt.

Wir bieten

Wir zahlen eine Aufwandsentschädigung (sog. „Übungsleiterpauschale“ im Sinne des §3 Nr. 26 EStG) in Höhe von 90,- Euro für jede Nachtbetreuung. Die Aufwandsentschädigung kann bis zu einer Höhe von 3.000 Euro jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei gewährt werden.